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Allgemeine Geschäftsbedingungen des Systemhauses Krick

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Allgemeine Geschäftsbedingungen als pdf

Anwendungs- und Geltungsbereich:

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Sämtliche Lieferungen und Leistungen des Systemhauses Krick GmbH & Co. KG (nachstehend Systemhaus Krick) erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die Lizenzbedingungen verschiedener Hersteller wird Bezug genommen.

Anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Systemhaus Krick schriftlich bestätigt wurden. Das Gleiche gilt für Änderungen und Er gänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Systemhaus Krick.

 

Lieferungen und Leistungen:

Die Angebote des Systemhauses Krick sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Systemhauses Krick zu Stande, wodurch auch der Lieferumfang bestimmt wird. Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung innerhalb der vom Systemhaus Krick angegebenen Lieferfristen bleibt dem Systemhaus Krick vorbehalten, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung / Abholung / Aufstellung versandbereiter / abholbereiter / aufstellungsbereiter Ware aus Gründen, die nicht vom Systemhaus Krick zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert w erden. Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen des Systemhauses Krick vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese beim Systemhaus Krick oder beim Lieferanten bzw. Hersteller eintreten, wie z. B. höhere Gewalt, Nichterteilung behördlicher Genehmigung, staatliche Maßnahmen, Sabotage, Rohstoffmangel, Arbeitskämpfe jeder Art oder unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Zulieferern eintreten.

Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von dem Systemhaus Krick zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Soweit Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern ist das Systemhaus Krick berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Sofern nicht anders vereinbart, ist das Systemhaus Krick berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

 

Stornierung und Verschiebung der Liefertermine:

Falls der Kunde eine bestätigte Bestellung ganz oder teilweise storniert oder Verschiebungen von Lieferterminen mit dem Systemhaus Krick vereinbart, die er zu vertreten hat, kann das Systemhaus Krick unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Vereinbarungen über die Verschiebung von Lieferterminen bedürfen der Schriftform.

Bei Verzug der Abnahme hat das Systemhaus Krick zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bestellungen können nach Lieferung nicht mehr storniert werden.

 

Abnahme und Gefahrübergang:

Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die vom Systemhaus Krick benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden des Systemhauses Krick verzögert, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.

Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme. Erklärt der Kunde, er werde das Vertragsprodukt nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsproduktes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Kunden über.

 

Preise und Zahlungsbedingungen:

Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.

Andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackungskosten, Transportkosten und Transportversicherungen werden dem Kunden entsprechend der gültigen Preisliste zusätzlich berechnet, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme bar, Nachnahme Verrechnungsscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Scheckhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Bei Lieferungen auf Rechnungen hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung netto zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Systemhaus Krick ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu. Im übrigen gilt § 288 BGB.

Das Systemhaus Krick ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist das Systemhaus Krick berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen vom Systemhaus Krick nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist das Systemhaus Krick berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

 

Eigentumsvorbehalt:

Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum des Systemhauses Krick bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus dem jeweils zu Stande gekommenen Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das Systemhaus Krick zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

Der Kunde ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware, zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form nicht berechtigt. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Kunde das Systemhaus Krick unverzüglich davon zu unterrichten und ihm alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Systemhauses Krick erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen.

Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Systemhaus Krick gehörender Ware erwirbt das Systemhaus Krick Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für das Systemhaus Krick als Hersteller i.S.d. § 950 BGB, ohne das Systemhaus Krick zu verpflichten.

An der weiterverarbeiteten Ware entsteht Miteigentum des Systemhauses Krick im Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

Bei Zahlungsverzug auch aus anderen und künftigen Lieferungen oder Leistungen des Systemhauses Krick an Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden, darf das Systemhaus Krick zur Geltendmachung des Eigentums vorbehalts an der Vorbehaltsw are die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch das Systemhaus Krick gelten nicht als Vertragsrücktritt.

Das Systemhaus Krick verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert ihrer zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben Eigentum des Systemhauses Krick. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit dem Systemhaus Krick benutzt werden.

 

Gewährleistung:

Das Systemhaus Krick gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind.

Bei Herstellung der Vertragsprodukte wird mit der gebotenen Sorgfalt vorgegangen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.

Das Systemhaus Krick gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind.

Die Gewährleistungsansprüche gegen das Systemhaus Krick verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form. Sie sind nicht übertragbar. Unabhängig davon gibt das Systemhaus Krick etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzutreten.

Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen ausgesetzt wird die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde w eist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung des Systemhauses Krick technische Originalkennzeichen geändert oder beseitigt werden. Er gibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen des Systemhauses Krick berechnet.

 

Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter:

Das Systemhaus Krick übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat das Systemhaus Krick von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüche unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde das Systemhaus Krick von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Pr ozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

 

Haftung:

Die Haftung des Systemhauses Krick ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden und im Falle des Verzuges seitens des Systemhauses Krick. In diesen Fällen haftet das Systemhaus Krick für jedes Verschulden.

Die Haftung des Systemhauses Krick ist allerdings auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt nach Vertragsabschluss aufgrund der bei Auftragserteilung bekannten Umstände vernünftigerweise zu rechnen war.

 

Kündigungsfrist:

Die Kündigungsfrist für Dienstleistungs- oder Serviceverträge beträgt, falls im Vertrag nicht anders festgelegt, vier Wochen zum Quartalsende.

 

Export- und Importgenehmigungen:

Vom Systemhaus Krick gelieferte Produkte und technisches Know -how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt.

Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form- ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

Jede Weiterlieferung durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis des Systemhauses Krick, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber dem Systemhaus Krick.

 

Allgemeine Bestimmungen:

Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

Erfüllungsort für die Lieferung der Vertragsprodukte und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Bad Oeynhausen.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.

Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit dem Systemhaus Krick geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Systemhauses Krick.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

© 2007-2010 Systemhaus Krick GmbH & Co. KG - Osterweg 2 - 32549 Bad Oeynhausen - Tel: 05731 1502-0 - Fax: 05731 1502-19 - E-Mail: info(at)krick.net